> Zitat:
> Die Verwendung der abgerufenen Daten zur Herstellung
> systematischer Sammlungen in jedweder Form, insbesondere zur
> Zusammenstellung einer neuen Datenbank, ist untersagt.
>
> Kann so etwas sein? Jemand gibt Informationen (über nicht geschützte
> Daten) frei aus, und dann versucht er, demjenigen, der diese
> Infos erhält darin einzuschränken, was er damit tun darf.
>
> Kannst Du zur Telekom gehen, nach einer Telefonvorwahl
> fragen, und sie nur mit der Auflage erhalten, dass Du diese
> Nummer nur verwenden darfst, wenn Du keinen anderen
> Dienstanbieter vorwegwählst?
>
> [...]
Ich verstehe nicht wo die Analogie in dem Beispiel ist?!? Natürlich darf man
eine Vorwahl davor setzen... Im PLZ Fall geht es aber doch um das Sammeln -
um dann eine neue Datenbank aufzubauen...
Und das kann man natürlich verbieten!
--
mit freundliche Grüßen
Dipl.-Ing. Alexander Zurhorst
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